Die Stiftung basiert auf einem Stiftungsvertrag über die Errichtung und Verwaltung einer nicht rechtsfähigen Stiftung zwischen den Stiftern Alexander und Freya von Stülpnagel und der DS Deutschen Stiftungsagentur GmbH, Hamtor 16, 41460 Neuss als Treuhändler oder Rechtsträger.

Dieser Vertrag regelt die Übertragung des Stiftungsvermögens, die Stiftungsverwaltung, die Vergütung und den Aufwendungsersatz und die Kündigung des Vertrages.

Dem Vertrag ist als Anlage die Stiftungssatzung beigefügt, die dessen wesentlicher Bestandteil ist. Für die Verwaltung der nicht rechtsfähigen Stiftung sowie des Stiftungs-vermögens sowohl zu Lebzeiten der Stifter als auch nach deren Ableben, sowohl für die Erstdotation der Stifter als auch für alle zukünftigen Zustiftungen und Spenden der Stifter oder Dritter gelten die Bestimmungen dieser  Stiftungssatzung.

Die Satzung regelt Name/Rechtsform, Stiftungszweck, Gemeinnützigkeit, Stiftungsvermögen, Stiftungsmittel, Geschäftsjahr und Jahresabschluss, Vorstand, Sitzungen/Aufgaben/Beschlüsse, Kontrollgremium, Stiftungsverwaltung/Vergütung des Treuhändlers, Anpassung der Stiftung an veränderte Verhältnisse, Auflösung der Stiftung, Vermögensanfall, Stellung des Finanzamtes.

Im Falle von Zustiftungen kann der Stiftungsvertrag eingesehen werden.